02.07.2009

Allgemeine Akkreditierungsbestimmungen

Bitte beachten Sie unsere Akkreditierungsbestimmungen und füllen Sie die zu unseren jeweiligen Veranstlatungen angebotenen Formulare den Angaben entsprechend korrekt aus und senden es unterschrieben per FAX an die Nummer 0681/5867-642, per Mail an: w.pfeifer@b-e-n.eu oder per Post an:

bionic engineering network (BEN e.V.)
Dipl. Ing. Wolfgang Pfeifer
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Akkreditierungsbestimmungen

1. ANMELDUNG
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für das vom 10. bis 11. September 2009 stattfindende 1. bionische Symbiosium akkreditieren möchten. Die Akkreditierungsanmeldung sollten Sie bitte bis zum 1. September 2009 eingereicht haben. Spätere Meldungen werden vom Organisationskomitee bearbeitet und nur von ihm freigegeben. Wir bitten Sie, uns Ihre etwaigen technischen Sonderwünsche betreffend der Ausstattung im Pressezentrum zeitgleich mit Ihrer Anmeldung mitzuteilen. Wir bitten um Verständnis, dass diese nur im Rahmen der zeitgerechten Anmeldung umgesetzt werden können und unter dem Punkt „Anmerkungen“ im Akkreditierungsformular vermerkt sein müssen.

2. VORAUSSETZUNG
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bedarf es hierfür einiger Richtlinien: Voraussetzung für Ihre Akkreditierung ist ein gültiger Presseausweis, sowie ein glaubhaftes Ansinnen zur Berichterstattung von und über die Veranstaltung. Die Leitung des Pressebüros behält sich vor, eventuelle Einschränkungen oder Ausnahmen darüber zu machen. In Ausnahmefällen kann durch das Organisationskomitee eine Bestätigung des Chefredakteurs angefordert werden.

3. AKKREDITIERUNGSAUSWEIS
Ein Vorversand der Pressekarten erfolgt nicht. Ihren Presseausweis erhalten Sie bei Beginn der Veranstaltung. Der offizielle Akkreditierungsausweis für das 1. bionische Symbiosium berechtigt Sie zum Zutritt in das Veranstaltungsgebäude und die ausgewiesenen Bereiche (Code lt. Akkreditierungsausweis). Der Ausweis ist nicht übertragbar und muss auf Verlangen den Kontrollorganen vorgewiesen werden. Den Anordnungen des Sicherheits- und Kontrollpersonal ist Folge zu leisten. Der Inhaber unterliegt den Bedingungen und Reglements sowie der Zutrittsordnung des Veranstalters.

Presseakkreditierung zum 1. bionischen Symbiosium (10./11.09.2009)